Zoologie
- Quantitative und qualitative Erfassungen,
Gesamterfassungen, selektive Erhebungen von Indikatorarten, Leitarten und Arten der Roten Listen.
- Kartierung von geschützten Arten
nach der FFH-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie und Bundesnaturschutzgesetz. Nach den neuen europäischen Richtlinien und der Umsetzung im Bundesnaturschutz-gesetz müssen bestimmte Arten ("streng geschützte Arten") in der Landschaftsplanung mit quantitativ genauen Populationsgrößen erhoben werden.
- Vögel: Brutvogelerhebungen
qualitativ, Brutvogelerhebungen mit Revierkartierung, Linientransekt-Kartierung, Punkt-Stop-Kartierung, Zugvogelerhebungen, tagsüber und nachts mit Wärmebildkamera oder Nachtsichtgerät.
- Amphibien und Reptilien:
semiquantitative Erhebungen, quantitative Erhebungen mit Amphibienzäunen.
- Schmetterlinge/Tagfalter und Widderchen:
Lebendbestimmung, Kescherfänge.
- Heuschrecken:
Lebendbestimmung, akustische und optische Bestimmung.
- Libellen:
Lebendbestimmung der Adulten, Larvenbestimmung.
Nicht erwähnte Artengruppen bearbeiten wir mit unserem freien Mitarbeiterstamm und Kooperationspartnern, wie z.B. Kleinsäuger, Fledermäuse, Fische, Makrozoobenthos, Zikaden, Wanzen, Laufkäfer, Käfer, Nachtfalter, Schnecken.